Viele Kinder wünschen sich ein Trampolin für den Garten. Doch wussten Sie, dass Trampolinspringen mit die häufigste Sportverletzung bei Kindern im Alter von 1-6 Jahren darstellt? Grund also, als Eltern Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Diese fangen bei der Auswahl des richtigen Sprunggeräts – aber enden nicht dort. Hier sind die Top Tipps, um den Besuch in der Notfallaufnahme zu vermeiden.
Auf Sicherheitsmaßnahmen achten Achten Sie darauf, ein Trampolin mit Sicherheitsnetz zu kaufen. Dieses ist um das Springfeld angebracht und verhindert, dass die Kinder beim hüpfen und Saltos schlagen, die „Landebahn“ verfehlen. Insbesondere dann, wenn das Sportgerät auf einer gepflasterten Fläche aufgestellt wird, muss ein herausfallen, zwangsläufig verhindert werden. Moderne Trampoline verfügen zusätzlich über eine gepolsterte Fläche, welche das Sprungtuch umrandet. Diese verhindert, dass sich der Nachwuchssportler an den Sprungfedern verletzt. Ein zertifiziertes Trampolin kaufen, & richtig aufbauen Beim Trampoline kaufen sollten Sie darauf achten, dass die gewünschten Modelle nach der EU-Sicherheitsnorm EN 71-14:2014 zertifiziert sind. Zudem muss das Trampolin natürlich fachgerecht aufgebaut und aufgestellt werden. Es darf keinesfalls auf einer unebenen Fläche stehen! Am besten eignet sich der heimische Rasen, denn trotz Sicherheitsnetz kann der Nachwuchs beim Einstieg herausfallen. Diese Gefahr besteht immer dann, wenn man vergisst, das Sicherheitsnetz komplett abzuschließen. Vor jeder Tobestunde sollten die Eltern dies daher überprüfen. Passende Kleidung ist Pflicht! Zuerst sollte man auf keinen Fall mit Schuhen springen. Diese können zum einen das Sprungtuch beschädigen, zum anderen aber auch das Risiko für Knöchelverletzungen steigern. In steifem Schuhwerk knickt man viel leichter um. Am besten ist es, barfuß oder in Socken zu hüpfen. Lockere Sportkleidung erweitert den Bewegungsradius – Ketten oder sonstiger Schmuck ist tabu. Der Aufsichtspflicht nachkommen Selbst wenn das Trampolin ordnungsgemäß gesichert wurde, kann es zu Unfällen kommen. Ziel der Aufsichtspflicht ist es nicht, waghalsige Manöver von vornherein zu verbieten. Kinder sollten sich ausprobieren dürfen und dazu gehört auch unbeschwertes Toben. Wenn der Nachwuchs jedoch beginnt, das Netz hochzuklettern oder Gegenstände wie Bälle ins Spiel kommen, ist Vorsicht angezeigt. Je nach Alter kann es aber auch schon ausreichen, ein Gespräch mit den Kindern zu suchen, um diese über etwaige Risiken aufzuklären. Striktes Essverbot! Insbesondere auf Geburtstagsfeiern will die ganze Rasselbande auf dem Trampolin hüpfen. Wer allerdings mit vollem Mund springt, der bringt sich in Gefahr. Schnell kann es passieren, dass man sich verschluckt, was im schlimmsten Fall das Leben kosten kann. Wenn diese Tipps beherzigt werden, steht auch einem wilden Hüpfen nichts im Wege …
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