Das Thema Buchhaltung wird oft als äußerst unangenehm angesehen. Jede Person, die sich in einer Unternehmensgründung befindet oder den Wechsel in eine Führungs- und Leitungsposition vollbracht hat, muss sich zwangsläufig mit dem externen Rechnungswesen auseinandersetzen. Um all den Gerüchten und komplizierten Informationen entgegenzukommen, hilft Ihnen der Artikel. Das Rechnungswesen muss nicht schwer sein, die einfache online-Buchhaltung hilft Ihnen bei der Bearbeitung. Fangen wir zuerst mit dem Grundlage-Wissen an. Wer ist dazu verpflichtet eine Buchhaltung zuführen uns warum? Jedes Unternehmen ist zur Buchhaltung verpflichtet. Als Ausgangspunkt gilt die steuerliche Bemessungsgrundlage, d. h. wie viel Steuern ein Unternehmen an das Finanzamt abführen muss. Wenn ein Unternehmen mehr Steuern bezahlt, erhält es eine Rückerstattung. Die Buchführung gilt als Kontrollinstrument für das Unternehmen. Es lässt sich der wirtschaftliche Erfolg, die Vermögenslage, Verbindlichkeiten und die Geschäftsvorfälle nachvollziehen. Sie ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Banken, Gläubiger und Geschäftspartner. Ist oder Soll Methode? (Einfache oder doppelte Buchführung?) Die Ist-Methode, gilt als einfache Buchführung. Es werden Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage gegenüber gestellt. Die Einteilung erfolgt chronologisch, zeitlich. Es fallen mithin nur Eintragungen (Buchungen) an, wenn ein Geschäftsvorfall vorliegt. Bei der Soll-Methode wird doppelte Buchführung gehalten. Es werden die Soll posten, gegen die Haben posten gestellt und eine Gewinn und Verlustrechnung (GuV) erstellt. Die Soll-Seite zeigt die Kontoabgänge, die haben Seite, die Zugänge. Somit ist es detaillierter im Buchungsablauf, es wird nicht nur festgestellt auf welchem Konto ein Geschäftsvorfall stattfand, sondern auch warum. In der Bilanz gilt als wichtigster Posten die Veränderung des eigenen Kapitals. In der GuV lässt sich ermitteln, ob ein Gewinn oder Verlust in einem Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde. Jede Buchung muss belegbar nachvollzogen werden, durch eine Quittung oder Rechnung. Auf dem Beleg muss Datum, Name von Leistungserbringer und Nehmer und der Verwendungszweck notiert sein. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre. Ab wann nutze ich die doppelte Buchführung? Unternehmen, mit weniger als 500.000 Franken Umsatz, brauchen keine doppelte Buchführung zu halten. Wer unter der Grenze von 100.000 Franken pro Jahr fällt, brauch keine Mehrwertsteuer-Abrechnung (Ausnahme sind AG und GmbH) vorzeigen. Branchen, die viel mit Bargeld zu tun haben oder anderweitige bestimmte Branchen sollten ein Blick genauer auf die doppelte Buchführung halten. Sie bietet einen einfacheren Überblick auf die Geschäftsvorfälle und Lagerbestände. Sie bilden die Grundlage für zukünftige Entscheidung. Doppelte Buchführung mit Excel? Die Schweizer OR verbietet die Buchführung, in einer Datei, in der sich Daten nachträglich ändern lassen. In Excel sind Veränderungen einfach möglich und nicht nachvollziehbar. Daher ist die Buchführung mit Excel untersagt. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die Tabellen auszudrucken. Bei vielen Rechnung verliert man aber schnell den Überblick. Gibt es Alternativen? Um Zeit, Geld und Nerven zu sparen, sollte man ein Umstieg in die online-Buchhaltung überlegen. Einfache Online Tools sind Alltagshelden bei der Buchführung. Es werden Aus- und Eingänge automatisch verbucht. Daten von Kunden können eingespeist werden. Rechnung und Mahnungen werden automatisch verschickt. Sie können Ihr E-Banking mit dem Tool verknüpfen. Alles wird ordentlich sortiert in dem Programm. Belege, Rechnungen, Tagesumsätze usw. Der Preis variiert für ein Software Programm. Die cloudbasierte Lösung von Klara ist kostenlos und koppelbar mit vielen Anwendungen. |